Zum Inhalt springen

Für Arbeitgeber

Rechtszugang als freiwillige Zusatzleistung für Beschäftigte

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden Zugang zu ausgewählten Rechtsangeboten zu individuell vereinbarten Vorzugskonditionen ermöglichen.

01

Mitarbeiterzugang

Der mögliche Umfang wird gemeinsam definiert: geeignete Rechtsgebiete, Kommunikationsmaterial und die organisatorische Abgrenzung zwischen Arbeitgeber und persönlichem Anliegen.

02

Vertraulichkeit

Individuelle Rechtsanliegen werden nicht gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt. Die konkrete datenschutzrechtliche und vertragliche Ausgestaltung wird vor Einführung vereinbart.

03

Keine Standardzusage

Es gibt auf dieser Website weder einen festen Rabatt noch eine zugesagte API-, SSO- oder Dashboard-Leistung. Konditionen und Umsetzung richten sich nach dem vereinbarten Modell.