01
Voraussetzungen für die Zusammenarbeit
Grundlage für eine Zusammenarbeit sind ein geprüftes Profil, die Angabe der Rechtsgebiete, der Region und der verfügbaren Kapazität. Es erfolgt keine automatische Zuweisung von Mandaten und kein garantiertes Auftragsvolumen. Anwaltliche Entscheidungen und Freigaben bleiben stets bei qualifizierten Menschen.
- Zulassung und Profilprüfung als Basis
- Keine Zusage sofortiger Mandate
- Entscheidung über Annahme bleibt beim Anwalt