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KI mit anwaltlicher Kontrolle

KI bereitet Arbeit vor. Freigabe, Kontrolle und Grenzen bleiben anwaltlich.

Advofleet verbindet juristische Arbeit, standardisierte Abläufe und digitale Werkzeuge. KI-Funktionen unterstützen dabei klar begrenzte Arbeitsschritte wie Auslesen, Strukturieren oder Entwerfen. Für eine externe Kanzleinutzung werden Zweck, Daten, Modelle, Prüfungen und Abschaltung vorab gemeinsam mit Interessenten festgelegt.

Der Weg durch das System

Fünf klare Bewegungen statt eines digitalen Blindflugs.

01

Ein klarer Zweck je Einsatz

Auslesen, Zusammenfassen, Strukturieren oder Entwerfen sind unterschiedliche Aufgaben. Jede Freischaltung braucht einen verständlichen Zweck und darf nicht stillschweigend auf weitere Daten, Dokumente oder Entscheidungen ausgeweitet werden. Die Einsatzgrenzen einer Funktion werden vor ihrer Nutzung benannt, nicht nachträglich erweitert.

02

Menschliche Freigabe bleibt Entscheidungsinstanz

KI-Ausgaben sind prüfbare Arbeitsstände, keine Entscheidungen. Mandatsannahme, rechtliche Bewertung, Versand und Abschluss bleiben menschlichen Rollen zugeordnet. Ein Modell darf diese Schritte vorbereiten, aber nicht selbst auslösen oder abschließend freigeben.

03

Datenschutz, Protokollierung und Nachvollziehbarkeit

Im eigenen Betrieb gehören Protokollierung, Zugriffsbegrenzung und fachliche Freigaben zum Ablauf, damit ein Arbeitsschritt im Nachhinein nachvollzogen werden kann. Externe Kanzleidaten werden nicht vor einem finalen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einer Sicherheitsprüfung in eine Vorschau übernommen. Welche Protokolle, Modelle, Unterauftragnehmer und Aufbewahrungsregeln für einen konkreten Piloten gelten, wird vorher festgelegt; eine bestimmte Zertifizierung oder Hosting-Architektur wird an dieser Stelle nicht behauptet.

04

Qualitätssicherung vor und nach dem Einsatz

Ein KI-Entwurf gilt erst als Arbeitsergebnis, wenn eine fachlich verantwortliche Person ihn geprüft und freigegeben hat. Dazu gehören Plausibilitätskontrolle, Abgleich mit dem Mandat und die Entscheidung, ob ein Entwurf weiterverwendet, korrigiert oder verworfen wird. Qualitätssicherung ist damit ein eigener Verfahrensschritt und keine automatische Eigenschaft der eingesetzten Werkzeuge.

05

Gemeinsame Abstimmung vor produktivem Einsatz

Die auf dieser Seite beschriebenen Abläufe sind ein Ausgangspunkt. Umfang, Datenkategorien, beteiligte Rollen und Kontrollmechanismen für eine konkrete Kanzleinutzung werden gemeinsam mit Interessenten besprochen und vor dem produktiven Einsatz schriftlich festgehalten.

Häufige Fragen

Klare Antworten zum aktuellen Stand, zu Verantwortlichkeiten und Grenzen.

Nein. Sie kann Arbeit vorbereiten, etwa durch Entwürfe, Strukturierung oder Analyse. Annahme, rechtliche Einordnung, Freigabe, Versand und Abschluss bleiben bei verantwortlichen Menschen.
Eine Nutzung mit externen Mandantendaten beginnt nicht vor finaler Auftragsverarbeitung und Sicherheitsprüfung. Trainingszwecke und Unterauftragnehmer müssten vor einem Pilotbetrieb ausdrücklich geregelt werden.
Jeder Entwurf durchläuft eine fachliche Prüfung durch eine verantwortliche Person, bevor er weiterverwendet wird. Eine pauschale Fehlerfreiheit oder Erfolgsquote wird nicht zugesagt.
Der externe Funktionsumfang wird kontrolliert freigeschaltet. Aktivierung, Grenzen und Abschaltung gehören in die jeweilige Vereinbarung; es gibt keine pauschale Zusage für jede Funktion oder jeden Anwendungsfall.