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Versicherer-Pilotmodell

Ein begrenzter Pilotpfad von Scoping und Governance bis zum gemeinsamen Review.

Das Modell beschreibt, wie eine Zusammenarbeit für klar abgegrenzte Fallgruppen geprüft werden kann. Advofleet verbindet juristische Arbeit, standardisierte Abläufe und digitale Werkzeuge – anwaltliche Entscheidungen und Freigaben bleiben bei qualifizierten Menschen. Es ist kein sofort aktivierbares Standardprodukt und enthält keine vorab zugesagte Schnittstelle oder Service-Stufe.

Der Weg durch das System

Fünf klare Bewegungen statt eines digitalen Blindflugs.

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Gate 1: Fachliches Scoping

Ein- und Ausschlusskriterien, Volumenband, Sonderfälle, Kommunikationswege und Stop-Kriterien werden gemeinsam beschrieben. Pilotumfang und Laufzeit sind Teil dieser Abgrenzung. Ohne diese klare Grenze gibt es keine technische Umsetzung. Die dargestellten Angebote können konkretisiert werden, sobald beide Parteien die fachliche Eignung für das Pilotmodell bestätigt haben.

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Gate 2: Governance-Freigabe

Vertragsparteien, anwaltliche Leistung, Datenrollen, Rechtsgrundlagen, Zugriffe, Aufbewahrung, Beschwerden und Eskalation müssen vor dem Live-Betrieb geklärt sein. Governance definiert auch Verantwortung für Qualitätssicherung, Compliance und regelmäßige Überprüfung. Dieses Gate gewährleistet, dass alle rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Gate 3: Begrenzter Betrieb

Ein freigegebener Pilot beginnt mit dem vereinbarten Umfang. Eignungsprüfung, Annahme, Übergabe und anwaltliche Freigabe bleiben nachvollziehbare Schritte. Automatisierung entscheidet weder Deckung noch Mandatsannahme – diese Entscheidungen treffen qualifizierte Menschen. Während des Piloten werden vorab definierte Messgrößen kontinuierlich erfasst.

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Gate 4: Gemeinsames Review

Messgrößen können Volumen, Eignung, Annahme, erste Aktion, Abschluss, Ausnahmen und Beschwerden umfassen. Definitionen und Datenbasis werden im Scoping vereinbart. Das Review dokumentiert Erkenntnisse, Herausforderungen und Verbesserungspotenziale. Aus dem Review folgt keine automatische Fortsetzung – Anpassung oder Beendigung erfolgen nur nach gemeinsamer Entscheidung.

Häufige Fragen

Klare Antworten zum aktuellen Stand, zu Verantwortlichkeiten und Grenzen.

Nein. Es ist ein Prüf- und Scoping-Rahmen. Ein Live-Pilot beginnt erst nach fachlicher, rechtlicher, datenschutzrechtlicher und betrieblicher Freigabe durch beide Parteien.
Nein. Eine solche Funktion wird nicht zugesagt. Auch die Mandatsannahme bleibt eine bewusste Entscheidung der zuständigen Rechtsleistungseinheit.
Form, Frequenz, Kennzahlen und Datenbasis werden im Scoping vereinbart. Diese Seite verspricht weder ein Dashboard noch eine bestimmte Berichtsfrequenz.
Ja. Stop-Kriterien, Eskalationswege und die geordnete Beendigung werden vor dem Start festgelegt. Fortsetzung oder Anpassung erfolgen nur nach gemeinsamer Entscheidung.