Versicherer und insbesondere Rechtsschutzversicherer prüfen, wie KI-gestützte Rechtsdienstleistungen in ihre Schaden- und Serviceprozesse passen können. Vor einer breiteren Einführung erlaubt ein begrenztes Pilotprojekt, Annahmen unter kontrollierten Bedingungen zu testen: welche Fälle geeignet sind, wo menschliche Prüfung nötig ist, welche Daten zwischen welchen Beteiligten fließen müssen und wie sich Qualität messen lässt.
Ein solches Pilotprojekt lässt sich als Folge von Entscheidungen aufbauen: die Frage, die es beantworten soll, der Rechtsrahmen, die Fallgruppe, Rollen und Prüfpunkte, Datenflüsse, Kennzahlen und die Entscheidung am Ende. Der Beitrag beschreibt keinen bestimmten Versicherer und kein konkretes Projekt und berichtet keine Ergebnisse. Das Beispiel weiter unten ist hypothetisch und enthält keine Leistungskennzahlen.
Die Frage festlegen, die das Pilotprojekt beantworten soll
Ein Pilotprojekt ist ein Entscheidungsinstrument. Es soll eine Frage beantworten, über die der Versicherer danach tatsächlich entscheidet, zum Beispiel, ob sich eine abgegrenzte Gruppe von Fällen über einen strukturierten digitalen Prozess mit anwaltlicher Bearbeitung abwickeln lässt, in einer Qualität, die Versicherer und Kanzlei für angemessen halten, und mit Übergaben, die im Tagesgeschäft funktionieren.
Brauchbare Fragen sind konkret und überprüfbar. Sie benennen die Fallgruppe, den untersuchten Prozessabschnitt und die Kriterien für Fortführung, Anpassung oder Abbruch. Werden diese Kriterien vor dem Start festgelegt, lässt sich vermeiden, dass hinterher in beliebige Daten ein Erfolg hineingelesen wird.
Typische Fragen sind:
- Erfasst die Aufnahme für eine abgegrenzte Fallgruppe die Informationen, die eine Anwältin oder ein Anwalt für eine erste Einschätzung braucht, ohne wiederholte Rückfragen?
- An welchen Stellen sparen KI-generierte Zusammenfassungen oder Entwürfe anwaltliche Zeit, und wie oft müssen sie inhaltlich korrigiert werden?
- Funktionieren die Übergaben zwischen Versicherer, Plattform und Kanzlei zuverlässig, einschließlich Ausnahmen und Eskalationen?
- Wie erleben Versicherte den Prozess, gemessen an Beschwerden und strukturierten Rückmeldungen?
Den Rechtsrahmen vor dem Zuschnitt kennen
Mehrere Rechtsbereiche bestimmen, wie ein Pilotprojekt aussehen kann. Rechts-, Compliance- und Datenschutzfunktionen sollten sie prüfen, bevor der Umfang feststeht.
Rechtsdienstleistungsrecht und Rolle des Versicherers
Nach § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur zulässig, soweit ein Gesetz sie erlaubt. Die rechtliche Bewertung des Anliegens einer versicherten Person gehört deshalb in die Hände von Anwältinnen und Anwälten oder anderen befugten Personen. § 4 RDG untersagt Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, wenn dadurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird. Die Vorschrift ist überall dort relevant, wo dieselbe Stelle für einen Fall zahlt und zu ihm berät.
Rechte der Versicherten
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält besondere Regeln für die Rechtsschutzversicherung. Für die Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren dürfen Versicherte unter den Anwältinnen und Anwälten, deren Vergütung der Versicherer trägt, frei wählen (§ 127 VVG). Ein Pilotprojekt kann einen empfohlenen Weg zu einer Partnerkanzlei anbieten und muss dieses Recht unberührt lassen. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren oder ein vergleichbares Verfahren vorsehen, und der Versicherer muss die versicherte Person darauf hinweisen (§ 128 VVG). Hat ein Versicherer, der mehrere Sparten betreibt, die Leistungsbearbeitung einem selbständigen Schadenabwicklungsunternehmen übertragen, ist dieses im Versicherungsschein bezeichnet (§ 126 VVG) und gehört zu den Beteiligten des Pilotprojekts.
Berufspflichten der Anwaltschaft
Anwältinnen und Anwälte sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt geworden ist (§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO). Dienstleistern wie Software- oder Plattformanbietern dürfen sie Zugang zu vertraulichen Informationen nur gewähren, soweit dies erforderlich ist; sie müssen die Dienstleister sorgfältig auswählen und vertraglich in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 43e BRAO). Im Pilotprojekt bleiben Mandatsannahme, rechtliche Bewertung und Kommunikation mit der Mandantschaft bei der Kanzlei.
Datenschutz
Rechtliche Angelegenheiten enthalten oft sensible Informationen, mitunter Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören. Ein Pilotprojekt braucht klare Rollen für alle Beteiligten (Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter), Verträge zur Auftragsverarbeitung, wo Auftragsverarbeiter eingebunden sind (Art. 28 DSGVO), und eine Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 35 DSGVO). Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung beschränkt Art. 22 DSGVO; auch deshalb sollten Menschen an den Stellen entscheiden, an denen über Deckung und rechtliche Bewertung entschieden wird.
KI-Regulierung
Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) ordnet KI-Systeme nach ihrem Verwendungszweck ein. Ihre Liste der Hochrisiko-Anwendungen in Anhang III umfasst KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen in der Lebens- und Krankenversicherung; die Pflichten für diese eigenständigen Hochrisiko-Systeme wurden durch den Digital Omnibus von 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Unter anderem müssen Anbieter Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Ob ein bestimmtes Werkzeug im Pilotprojekt unter eine dieser Regeln fällt, hängt von seinem Verwendungszweck ab und ist für jeden Anwendungsfall zu prüfen.
Ausgliederung und digitale operationale Resilienz
Ein Versicherer, der Funktionen oder Versicherungstätigkeiten ausgliedert, bleibt für die Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich (§ 32 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG). Seit dem 17. Januar 2025 gilt für Versicherungsunternehmen der Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung (EU) 2022/2554). Er verlangt unter anderem ein Informationsregister zu vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern (Art. 28 Abs. 3) und Mindestinhalte für Verträge über IKT-Dienstleistungen (Art. 30). Ob eine Plattform für Rechtsdienstleistungen in einer bestimmten Konstellation als IKT-Dienstleistung oder als Ausgliederung einzuordnen ist, sollte früh geklärt werden, weil die Antwort Vertrag und Dokumentation bestimmt.
Eine abgegrenzte Fallgruppe wählen
Die Fallgruppe bestimmt, wie aussagekräftig ein Pilotprojekt sein kann. Geeignete Gruppen haben mehrere Merkmale gemeinsam:
- klare Ein- und Ausschlusskriterien, die die Schadenbearbeitung einheitlich anwenden kann;
- wiederkehrende Unterlagen und Sachverhalte, sodass sich die Aufnahmefragen standardisieren lassen;
- bekannte Fristen, die der Prozess zuverlässig überwachen kann;
- geringer Bedarf an eiligen gerichtlichen Schritten zu Beginn;
- genügend Fälle im Pilotzeitraum, um wiederkehrende Muster zu erkennen, und zugleich wenige genug, um bei Bedarf jeden Fall einzeln zu prüfen.
Fälle mit kurzen gesetzlichen Fristen verlangen besondere Sorgfalt. Eine Kündigungsschutzklage etwa muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Solche Fälle gehören nur dann in ein Pilotprojekt, wenn der Prozess die sofortige Eskalation an eine Anwältin oder einen Anwalt sicherstellt. Ausschlüsse sollten ebenso sorgfältig dokumentiert werden wie Einschlüsse, jeweils mit dem Weg, den ausgeschlossene Fälle stattdessen nehmen.
Erwartete Einsparungen taugen in dieser Phase wenig als Auswahlkriterium, weil sie sich noch nicht messen lassen. Eine klare Abgrenzung und die Möglichkeit, jeden Fall zu prüfen, sind bessere Kriterien.
Rollen und menschliche Prüfpunkte festlegen
Jeder Schritt im Ablauf braucht eine benannte Verantwortung. Eine typische Verteilung sieht so aus; die Einzelheiten hängen von der vertraglichen Ausgestaltung ab.
| Schritt | Verantwortlich | Rolle der Technik |
|---|---|---|
| Prüfung der Voraussetzungen und Deckungsentscheidung | Versicherer | Strukturierung von Vertrags- und Schadendaten; keine automatisierte Deckungsentscheidung |
| Aufnahme des Anliegens | Plattformbetreiber, nach Vereinbarung der Beteiligten | Geführter Fragebogen, Upload von Unterlagen, Vollständigkeitsprüfung |
| Mandatsannahme | Kanzlei | Fallzusammenfassung für die Anwältin oder den Anwalt |
| Rechtliche Bewertung | Kanzlei | Auslesen von Sachverhalten aus Dokumenten, Recherche-Unterstützung, Vorbereitung von Entwürfen |
| Freigabe und Versand von Schreiben | Kanzlei | Entwürfe zur Prüfung; Versand erst nach Freigabe |
| Statusmeldungen | Plattformbetreiber und Kanzlei | Statusmeldungen im vereinbarten Format und Datenumfang |
| Beschwerden und Eskalationen | Für den betroffenen Schritt verantwortliche Stelle | Erfassung und Weiterleitung über den vereinbarten Eskalationsweg |
Menschliche Prüfpunkte sollten echte Entscheidungspunkte sein. Wer prüft, braucht genügend Kontext, um einen Entwurf zu beurteilen, eine einfache Möglichkeit, ihn zu korrigieren, und die Befugnis, den automatisierten Ablauf anzuhalten. Korrekturen sollten erfasst werden, weil sie zeigen, wo KI-Unterstützung funktioniert und wo nicht.
Datenflüsse gestalten
Datenflüsse lassen sich leichter absichern, wenn sie von Anfang an eng gefasst werden. Vor dem ersten Fall sollten folgende Fragen geklärt sein:
- Welche Datenfelder braucht jede beteiligte Stelle für ihren Schritt, und welche braucht sie nicht?
- Wie werden Daten zwischen Versicherer, Plattform und Kanzlei übermittelt, und wer hat Zugriff?
- Wo werden Daten verarbeitet und gespeichert, und welche Unterauftragsverarbeiter sind eingebunden, einschließlich der Anbieter von KI-Modellen?
- Erlauben die Vertragsbedingungen der KI-Modellanbieter, Mandantendaten zum Training ihrer Modelle zu verwenden, und wie wird eine solche Nutzung ausgeschlossen, wo das erforderlich ist?
- Wie lange werden Daten aufbewahrt, und wie werden sie am Ende des Pilotprojekts zurückgegeben oder gelöscht?
- Welche Ereignisse werden protokolliert, damit sich Entscheidungen und Änderungen nachvollziehen lassen?
Die Trennung der Schadendaten des Versicherers von der Mandatsakte der Kanzlei stützt die Vertraulichkeit und zugleich die Trennung von Deckungsentscheidung und Rechtsberatung.
Messen, ohne Ergebnisse vorwegzunehmen
Kennzahlen sollten vor dem Start zusammen mit Datenquelle, Verantwortlichen und Berichtsrhythmus festgelegt werden. Jeder Vergleich braucht eine Ausgangsbasis aus dem bestehenden Prozess; fehlt eine verlässliche Ausgangsbasis, kann das Pilotprojekt sie erst schaffen und sich auf die Beschreibung des neuen Prozesses beschränken.
Mögliche Kennzahlen:
- Volumen und Eignung: zugewiesene Fälle sowie Fälle innerhalb und außerhalb der festgelegten Kriterien;
- Mandatsannahme: von der Kanzlei angenommene Fälle und Gründe für eine Nichtannahme;
- Zeit: Dauer von der Zuweisung bis zur ersten rechtlichen Maßnahme und bis zum Abschluss;
- Qualität: Anteil KI-gestützter Entwürfe mit inhaltlichem Korrekturbedarf, Ergebnisse anwaltlicher Stichproben, versäumte oder knapp gewahrte Fristen;
- Ausnahmen: Eskalationen und Prozessunterbrechungen mit ihren Ursachen;
- Erfahrung: Beschwerden und strukturierte Rückmeldungen der Versicherten.
Kleine Pilotprojekte liefern kleine Stichproben. Unterschiede zwischen Pilotprojekt und Regelprozess können ebenso auf die Auswahl der Fälle zurückgehen wie auf den Prozess selbst. Ergebnisse sollten deshalb zusammen mit der Zahl der Fälle, den Auswahlkriterien und dem Zeitraum berichtet und vorsichtig ausgelegt werden. Zahlen zu Geschwindigkeit und Kosten sagen allein wenig über die rechtliche Qualität aus; dafür braucht es eine anwaltliche Prüfung.
Ein hypothetisches Pilotprojekt
Das folgende Beispiel ist hypothetisch. Es beschreibt keinen tatsächlichen Versicherer und kein tatsächliches Projekt und enthält keine Ergebnisse.
Ein Rechtsschutzversicherer möchte herausfinden, ob sich außergerichtliche Streitigkeiten über Betriebskostenabrechnungen für Wohnraum über einen strukturierten digitalen Prozess mit anwaltlicher Bearbeitung abwickeln lassen. Das Pilotprojekt verläuft in vier Phasen:
- Fachliches Scoping. Versicherer und Partner legen Einschlusskriterien fest, etwa bestehenden Mietrechtsschutz und einen außergerichtlichen Streit über eine Betriebskostenabrechnung, sowie Ausschlüsse, etwa anhängige Gerichtsverfahren oder Fristen, die sofortiges Handeln erfordern. Sie stimmen erwartete Volumina, Kommunikationswege und Eskalationspfade ab.
- Governance und Rollen. Verträge regeln Datenschutzrollen, Verschwiegenheitspflichten nach § 43e BRAO, Auftragsverarbeitung, Beschwerdemanagement und das Recht der Versicherten auf freie Anwaltswahl. Der Versicherer dokumentiert seine Bewertung zu Ausgliederung und IKT.
- Integration und Onboarding. Die Beteiligten konfigurieren Aufnahmefragebogen, Datenfelder, Statusübergänge und Berechtigungen und testen sie vor dem Livebetrieb mit fiktiven Fällen.
- Betrieb und Review. Während eines vorab festgelegten Pilotzeitraums prüfen die Beteiligten die vereinbarten Kennzahlen in regelmäßigen Abständen. Am Ende entscheiden sie anhand der vorab festgelegten Kriterien über Fortführung, Anpassung oder Abbruch.
Jede Phase hat eigene Freigabekriterien, und eine Phase beginnt erst, wenn die Verantwortlichen die vorherige freigegeben haben.
Fragen an Technologie- und Rechtsdienstleistungspartner
- Welche Gesellschaft erbringt die Rechtsdienstleistungen, und wie ist sie vom Technologieanbieter getrennt?
- Welche Aufgaben unterstützt KI, und an welchen Stellen prüft eine Anwältin oder ein Anwalt das Ergebnis und gibt es frei?
- Wie werden Korrekturen an KI-Ergebnissen erfasst und zur Verbesserung des Prozesses genutzt?
- Wo werden Daten verarbeitet, welche Unterauftragsverarbeiter sind eingebunden, und wie werden Verschwiegenheitspflichten an sie weitergegeben?
- Welche Schnittstellen gibt es, und wie werden Fehler und Ausfälle behandelt?
- Welche Kennzahlen kann der Partner berichten, auf welcher Datengrundlage und mit welchen Definitionen?
- Wie sind Datenrückgabe, Löschung und ein geordneter Ausstieg geregelt, wenn das Pilotprojekt endet?
Die Antworten sollten dokumentiert und, wo relevant, im Vertrag abgebildet werden. Referenzen und Zertifizierungen, die ein Partner nennt, sollten überprüft werden.
Am Ende des Pilotprojekts entscheiden
Am Ende vergleichen die Beteiligten die Ergebnisse mit den zu Beginn vereinbarten Kriterien. Drei Ausgänge sind möglich: Fortführung im gleichen Umfang, Anpassung von Umfang oder Prozess vor einer weiteren Phase oder Abbruch. Jeder davon ist verwertbar, wenn er auf den vereinbarten Kriterien beruht. Entscheidung, zugrunde liegende Daten und Erkenntnisse sollten dokumentiert werden, einschließlich der Befunde zu Ausschlüssen, Eskalationen und Korrekturen.
Die Ausweitung auf weitere Fallgruppen gelingt am besten als neues Scoping mit eigenen Kriterien, weil sich Erfahrungen aus einer Fallgruppe nur teilweise auf eine andere übertragen lassen.
Das Implementierungsmodell von Advofleet für Versicherungspartnerschaften folgt den vier beschriebenen Phasen: fachliches Scoping, Governance und Rollen, Integration und Onboarding sowie Betrieb und Review. Deckungsentscheidungen bleiben beim Versicherer, anwaltliche Entscheidungen bei der beauftragten Kanzlei. Einzelheiten stehen auf der Seite zum Implementierungsmodell für Versicherer.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtsstand: Oktober 2026.